AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MediaTronic® GmbH
Saydaer Str. 6-8
01257 Dresden

Stand Januar 2003

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Verträge, bei denen wir Sachen verkaufen, herstellen, ändern, liefern, montieren oder Dienstleistungen erbringen, auch wenn die Geltung der AGB nicht jedesmal ausdrücklich neu vereinbart wird. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wiedersprechen wir hiermit. Die Regelungen dieser AGB gelten vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen.

2. Leistungszeit/Leistungsort

2.1
Termine oder Fristen stellen nur dann verbindliche Leistungszeiten dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist, ansonsten handelt es sich um zeitliche Leistungsziele. Wir tragen kein vom Verschulden unabhängiges Beschaffungsrisiko.

2.2
Wir tragen kein Verschulden für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unseren Betrieb einschränkenden Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen; gleiches gilt, wenn solche Ereignisse bei unseren Lieferanten / Unterlieferanten eintreten. Werden Termine / Fristen ohne Übernahme des Beschaffungsrisikos als verbindliche Leistungszeiten vereinbart, verlängern sich diese um die Dauer der Leistungserschwernis sowie einer zusätzlichen Anlaufzeit von 1 Werktag je ausgefallener 3 Werktage; gleiches gilt, solange der Kunde gegen Mitwirkungspflichten verstösst.

2.3
Sind einem Unternehmer Lieferungen ohne Montage geschuldet, ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz.

2.4
Ausser bei Gewährleistungsansprüchen erfolgt Versand allein auf Rechnung und Gefahr des Kunden, dies gilt auch, soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Ohne bestimmte Weisung für den Versand erfolgt dieser nach billigem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden verpflichtet, die Kosten trägt der Kunde.

3. Vergütung

3.1
Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager zuzüglich Umsatzsteuer und Versandkosten. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurück genommen.

3.2
Zahlungsansprüche von MediaTronic werden mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

3.3
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungskosten und Diskontspesen angenommen.

3.4
Wir sind berechtigt, unser Zurückbehaltungsrecht auch wegen offener Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zum Kunden auszuüben. Gegenforderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung nur, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

4. Gewährleistung/Mitwirkungspflichten

4.1
Bei Rechtsgeschäften mit Kaufleuten gelten die Regelungen des § 377 HGB; die Mängelrügen sind schriftlich zu erheben. Spätestens 14 Werktage nach Lieferung gelten Mängelrügen i.S.d. § 377 HGB als verspätet.

4.2
Bei Anlieferung durch einen Spediteur/Frachtunternehmen ist die Ware vom Kunden unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen.

4.3
Ist der Kunde kein Verbraucher, steht MediaTronic bei Mängeln das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung zu. Eine Nachbesserung gilt erst nach dem erfolglosem dritten Versuch als fehlgeschlagen.

4.4
Ist der Kunde kein Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist bei Gewährleistungsansprüchen aus der Lieferung neu hergestellter Sachen und aus Werkleistungen 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Andere Ansprüche als Gewährleistungsansprüche , verjähren gegen uns in 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; die neben kenntnissabhängigen geltenden absoluten Verjährungsfristen bleiben jedoch hiervon unberührt. Bei Haftung wegen Vorsatz oder Arglist gelten anstelle der vereinbarten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

4.5
Soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wird, ist eine vom Verschulden unabhängige Haftung ausgeschlossen; der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dieses gilt auch bei Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

4.6
MediaTronic haftet nicht für ausgebliebene Leistungsergebnisse, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Ersparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Betriebsausfallrisiken sind vom Kunden zu versichern.

4.7
Für vertragliche Haftungsbegrenzungen gelten folgende Einschränkungen:
a. Die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MediaTronic oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, bleibt unberührt.
b. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von MediaTronic oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, bleibt unberührt.
c. Die Haftung für fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) bleibt unberührt.
d. Die Haftung aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, die Gewährleistungshaftung beim arglistigen Verschweigen eines Mangels und die Haftung aus dem Produkthafungsgesetz bleiben unberührt.

4.8
Der Kunde wird uns im Interesse einer zügigen und erfolgreichen Leistungserbringung bestmöglich unterstützen, er wird insbesondere rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Dokumente und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, und, soweit eine Montage geschuldet ist, die räumlichen, technischen und sonstigen zur Leistungserbringung erforderlichen Montage- und Anschlussvoraussetzungen schaffen, insbesondere freien Zugang gewähren. Der Leistungserbringung dienende Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten des Kunden.

5. Eigentum

5.1
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

5.2
Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware kann nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) wegen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt zur Sicherheit in vollem Umfang an MediaTronic ab. Sämtliche zur Einziehung der abgetretenen Forderung(en) notwendigen Auskünfte und Unterlagen sind uns auf Verlangen vollständig zu übersenden. Im Falle einer Weiterveräußerung sind uns unverzüglich der Name und die vollständige Adresse des Erwerbers schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, bis wir Zahlung direkt vom Drittschuldner an uns verlangen. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behalten wir uns vor.

5.3
Der Kunde muss beim Weiterverkauf auf das Eigentum von MediaTronic hinweisen und diesen Hinweis MediaTronic nachweisen. Gleiches gilt, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, insbesondere durch Pfändung, zugreifen; MediaTronic wird dann unverzüglich benachrichtigt; gerichtliche, aussergerichtliche oder sonstige Kosten, die durch einen solchen Zugriff entstehen, werden vom Kunden getragen; für mögliche Schäden haftet der Kunde.

5.4
Wird die Ware durch den Kunden verarbeitet oder umgebildet, so erfolgt dies für MediaTronic als Hersteller, ohne dass hieraus für MediaTronic eine Verpflichtung entsteht.

5.5
Wenn das Eigentum oder Miteigentum von MediaTronic durch Verbindung erlöschen sollte, so gilt bereits mit Vertragsunterzeichnung, dass das Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache anteilig (Rechnungswert) auf MediaTronic übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum von MediaTronic für diesen Fall unentgeltlich auf.

6. Rücktritt / Kündigung

6.1
Im Falle eines Rücktritts sind wir berechtigt (jedoch nicht verpflichtet), die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf Kosten des Kunden bei diesem zu entfernen; wir und die von uns beauftragten Personen sind berechtigt, zu diesem Zweck das Gebäude des Kunden, in dem sich die Gegenstände befinden, zu betreten.

6.2
Im Falle des Rücktritts werden gezogene Nutzungen zeitanteilig an Hand der vereinbarten Vergütung berechnet; hierbei ist eine Nutzungsdauer von 5 Jahren zu Grunde zu legen, wenn nicht ausdrücklich eine andere Nutzungsdauer vereinbart ist.

6.3
Hat der Kunde die Leistungsergebnisse durch Dritte nutzen lassen, so ist der Kunde im Falle des Rücktritts auch verpflichtet, uns die durch Dritte gezogenen Nutzungen zu erstatten.

7. Sonstiges

7.1
Es findet das im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gültige Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Dresden, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

7.2
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden kann.

7.3
Soweit einzelne Regelungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben. Gleiches gilt auch für eine Regelungslücke. Die Teilnichtigkeit einzelner Regelungen berührt nicht den Bestand der übrigen Regelungen.